In unserem Brennpunkt haben wir bereits über den aktuellen Stand 2017 berichtet. Wir führen zahlreiche Anschlageinrichtungen eigener Herstellung sowie horizontale Seilsysteme Fabrikat Latchways im Programm. (75016-00, 85030-00, 85900-700, 85900-1100, 85800-00, 85820-00).
Zur Zeit wird eine Norm (prEN17235) erarbeitet, die diese Produkte in geregelte Bauprodukte überführen soll. Diese Norm wurde zuletzt für Mai 2018 als erster Entwurf angekündigt. Die Veröffentlichung des ersten Entwurfs hat sich leider immer wieder verzögert, so dass wir nicht abschätzen können, ob hier grundlegende Veränderungen gegenüber den bisherigen Prüfverfahren nach EN 795 und der jeweiligen vom DIBt genehmigten Prüfspezifikation enthalten sind. Wir werden Sie weiterhin hierüber unterrichtet halten.
Preising hat zahlreiche Anschlageinrichtungen eigener Herstellung sowie horizontale Seilsysteme Fabrikat Latchways im Programm.
Diese Anschlageinrichtungen wurden nach der jeweils gültigen Norm EN 795 geprüft und nach erfolgreicher Prüfung mit dem CE-Zeichen der fertigungsüberwachenden Stelle versehen.
Der EUGH hat in seinem Urteil C185/08 von 2010 ( hier der link zum Urteil) festgestellt, dass z.B. Anschlageinrichtungen, die dafür vorgesehen sind, am Bauteil zu verbleiben, nicht der PSA-Richtlinie unterliegen, sondern der dort genannte „äußere Punkt“ bzw. die „äußere Vorrichtung“ sind. Folgerichtig hat die Europäische Kommission gehandelt und die momentan harmonisierte EN 795:1996 mit einem Warnhinweis versehen. Nicht die Anschlageinrichtungen selbst, sondern die Verbindung zum Untergrund ist ausschlaggebend für diesen Warnhinweis.
Immer wieder kommt es sowohl im alltäglichen Leben, als auch im Berufsleben vor, dass durch unsachgemäßes Benutzen oder ungeeignete Messer Schnitt- und Stichverletzungen vorkommen.
Zeitdruck, Stress, sowie Unaufmerksamkeit infolge von Überforderung sind wesentliche Ursachen für Unfälle mit Messern.
Die erforderliche Gefährdungsbeurteilung auf Basis der BGI 5188 weist für verschiedene Tätigkeiten ein stark differenziertes Störlichtbogenrisiko aus. Um der höchsten Gefährdung zu entgegnen, wird häufig eine Schutzkleidung ausgewählt, die die Schutzwirkung für diese maximale Gefährdung bietet. Um dies zu gewährleisten, sind 2-lagige Kleidungsstücke der Regelfall. Um dem Träger noch ausreichend Tragekomfort zu bieten, wird die 2-Lagigkeit durch partielle Anwendung im Frontbereich einer Jacke und den Vorderseiten der Ärmel realisiert. So entsteht zum Beispiel eine Misch-Kleidung vorne die Lichtbogenklasse 2 und hinten die Lichtbogenklasse 1, Hose Klasse 1. Diese Kleidung ist häufig für viele Arbeitssituationen überdimensioniert.